Führerscheinfreiheit

Fahren ohne Bootsführerschein - Welche Bedingungen?

Auf einem großen Teil der Mecklenburger Seenplatte ist das Führen einer Motoryacht mit einem sogenannten "Charterschein", also ohne Bootsführerschein, möglich. Die Regelung gilt für Hausboote und Motoryachten bis 15 Meter Länge, die nicht schneller als 12 Kilometer pro Stunde fahren können. Voraussetzung ist eine ausführliche Einweisung in Revier und Fahrzeug incl. Probefahrt. Diese werden bei uns im Rahmen der Bootsübergabe durchgeführt. Danach stellen wir den Charterschein aus, der das Fahren des gecharterten Bootes für die Dauer des Charterzeitraumes erlaubt.

Was beinhaltet die "Charterschein"-Einweisung?

Bei dieser theoretischen und praktischen Einweisung vor Törnbeginn, erklären wir wie das Schiff funktioniert, sich steuern und anlegen lässt. Wir geben einen Überblick über die notwendigen Verkehrsregeln. Wichtigste Knoten, Karten- und Zeichenerklärungen werden mitgeliefert. Danach üben unsere Mitarbeiter individuell mit Dir, wie sich ein Schiff im Wasser bewegt. Erst wenn Du sicher bist und ein Gefühl für das Boot bekommen hast, geht es los. Für die Ausstellung des Charterscheins berechnen wir eine Gebühr von 80,00 Euro. Alternativ kann man an einem nur 3-tägigen Kurs teilnehmen und den Sportbootführerschein Binnen erwerben.

Welche Gewässer dürfen befahren werden?

Die Charterscheinregelung gilt nicht nur für die Mecklenburger Seenplatte. Charterscheingebiete gibt es auch rund um das Gebiet von Charterpoint Havelland.

führerscheinfreie Wasserwege

  • gesamte Müritz mit allen angebundenen Seen
  • Müritz-Elde-Wasserstraße von km 0,95 (Schleuse Dömitz) bis km 180 (Buchholz)
  • Müritz-Havel-Wasserstraße von km 15,9 (Schleuse Zehdenick) bis km 94,4 (Hafen Neustrelitz)
  • Stör-Wasserstraße und weitere Wasserstraßen

mehr Informationen auf elwis.de

Führerscheinfreie Wege in grün gekennzeichnet